Ortsbeirat oder Stadtverordnetenversammlung?
Ortsbeirat: bringt örtliche Anliegen eines Ortsteils ein, berät zu Angelegenheiten vor Ort und wirkt an Empfehlungen mit.
Stadtverordnetenversammlung (SVV): ist das zentrale kommunale Vertretungsorgan der Stadt und entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten über wichtige Angelegenheiten.
Die genauen Kompetenzen richten sich nach Kommunalrecht, Hauptsatzung und konkretem Thema.